Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BGV B11- Elektromagnetische Felder

§ 4 Beurteilung der Expositionsbereiche (Wiki =>Exposition: v. lat.: Expositi; wörtlich: Aussetzung oder übertragen)

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass für Expositionsbereiche die zulässigen Werte in Anlage 1 nicht überschritten werden. Dazu hat er

  • Die Expositionsbereiche festzulegen,
  • Die auftretenden EM-Felder zu ermitteln,
  • Die Beurteilung einer Exposition durch Vergleich mit den zulässigen

Werten entsprechend Anlage 1 vorzunehmen.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werde, stellen wir für Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch eine Fahrzeuginnenraum Messung fest:

Mittels einer bikonischen Antenne wird eine Fahrzeuginnenraummessung durchgeführt und dokumentiert

Mittels einer bikonischen Antenne wird eine Fahrzeuginnenraummessung durchgeführt und dokumentiert